Wir führen Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) durch.
Alle Pflegebedürftigen haben in gewissen Abständen eine Beratung bei sich zu Hause abzurufen.
Früher nannte man das Pflegepflichteinsatz, von dem die weitere Zahlung des Pflegegeldes abhängig gemacht wurde.
Mittlerweile handelt es sich mehr um einen Pflegeberatungseinsatz bzw. um ein Beratungsgespräch zur Erleichterung der Pflege des zu Hause gepflegten Angehörigen.
Diese Pflegeberatungseinsätze können bei der Laube-Stiftung abgerufen werden.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
In den Pflegegraden 1 bis 5 beträgt die Vergütung 57,11 EUR.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Die Zeitabstände für den Beratungseinsatz sind unterschiedlich und aus der Tabelle ersichtlich:
Die Pflegefachkräfte der Laube-Stiftung haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen, im Fall der Beihilfeberechtigung auch der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle.
Die Pflegekräfte, die eingesetzt werden, haben ein spezifisches Wissen zu dem Krankheits- und Behinderungsbild sowie des sich daraus ergebenden Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen, sie verfügen über besondere Beratungskompetenz. Auf Dauer wird die Beratung von derselben Pflegekraft durchgeführt.
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